Versicherung
Zum Schutz der Miteigentümer gehört auch die berufliche Absicherung des Verwalters.
Der Verwalter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gegen etwaige Fehler bei der Berufsausübung.

Zum Schutz der Miteigentümer gehört auch die berufliche Absicherung des Verwalters.
Der Verwalter verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gegen etwaige Fehler bei der Berufsausübung.
